Das Bundesverfassungsgericht verbot ja die Werbung des privaten Sportwettenanbeters “bwin”. Die Polizei Dortmund nimmt
dieses Verbot sehr ernst. Dies musste ein Jogger jetzt erfahren, der ein T-Shirt mit der Aufschrift “bwin” trug. Während des laufens wurde er von der Polizei gestoppt und darauf hingewiesen, dass es ein Werbeverbot gibt. Der Mann wunderte sich und fragte ob er nun nackt weiterlaufen solle. Der Polizist machte eine Ausnahme und ließ den Jogger laufen. Ein Sprecher der Polizei sprach von einem bedauerlichen Einzelfall. Es wurde aber darauf hingewiesen, dass die Werbung auf einem privaten T-Shirt von “bwin” verboten ist.
Quelle: wdr.de



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